Private Vorhaben
Private Vorhaben können unter folgenden Voraussetzungen bezuschusst werden:
1. Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen und Gebäuden
- Zuschüsse in Höhe von 30 % der zuwendungsfähigen Kosten
- Zusätzlich steuerliche Abschreibung des Eigenanteils nach § 7h Einkommensteuergesetz möglich (nur bei privaten Eigentümern)
2. Sanierungsbedingter Abbruch von Gebäuden
- Erstattung von 100 % der Abbruchkosten
- Entschädigung von 100 % des Gebäuderestwertes laut Gutachten
3. Wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung
- Das Gebäude befindet sich im Sanierungsgebiet
- Die Sanierungsziele werden beachtet
- Das Bauvorhaben und die Außengestaltung ist mit der Stadt / STEG abgestimmt
- Die Wohnverhältnisse werden dem heutigen Standard angepasst
- Die Modernisierungsmaßnahmen sind wirtschaftlich vertretbar
- Vor Baubeginn wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt abgeschlossen
Die Bezuschussungsrichtlinien und Faltblätter mit weiteren Hinweisen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen (bei einer großen Datenmenge kann eine längere Ladezeit benötigt werden):
Bezuschussungsrichtlinien private Maßnahmen [54 KB]
Ablauf einer Erneuerungs-/Abbruchmaßnahme [5.691 KB]
Fördervoraussetzungen und Beispiele [737 KB]
