Private Vorhaben


Private Vorhaben können unter folgenden Voraussetzungen bezuschusst werden:

1. Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen und Gebäuden


Zuschüsse in Höhe von 30 % der zuwendungsfähigen Kosten
Zusätzlich steuerliche Abschreibung des Eigenanteils nach § 7h Einkommensteuergesetz möglich (nur bei privaten Eigentümern)

2. Sanierungsbedingter Abbruch von Gebäuden


Erstattung von 100 % der Abbruchkosten
Entschädigung von 100 % des Gebäuderestwertes laut Gutachten

3. Wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung


Das Gebäude befindet sich im Sanierungsgebiet
Die Sanierungsziele werden beachtet
Das Bauvorhaben und die Außengestaltung ist mit der Stadt / STEG abgestimmt
Die Wohnverhältnisse werden dem heutigen Standard angepasst
Die Modernisierungsmaßnahmen sind wirtschaftlich vertretbar
Vor Baubeginn wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt abgeschlossen

Die Bezuschussungsrichtlinien und Faltblätter mit weiteren Hinweisen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen (bei einer großen Datenmenge kann eine längere Ladezeit benötigt werden):
Bezuschussungsrichtlinien private Maßnahmen
Ablauf einer Erneuerungs-/Abbruchmaßnahme
Fördervoraussetzungen und Beispiele


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