Stadtkernsanierung
Sanierungsgebiet Stadtkern III
Inhalt und Sachstand des VerfahrensMit Bescheid vom 04.04.2013 wurde die für die Stadt Vöhrenbach beantragte Sanierungsmaßnahme „Stadtkern III“ in das Bund-Länder-Programm für Kleinere Städte und Gemeinden aufgenommen und Fördermittel in Höhe von 600.000 Euro für einen Förderrahmen von 1.000.000 Euro bewilligt.Mit diesem Programm sollen kleine Städte und Gemeinden als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden bzw. handlungsfähig bleiben. Die interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen Furtwangen und Gütenbach spielte für die Programmaufnahme eine wesentliche Rolle und soll auch im Zuge der Durchführung weiter dokumentiert werden. Daher erfolgte auch eine gemeinsame Programmaufnahme der Städte Furtwangen, Gütenbach und Vöhrenbach.
Der Bewilligungszeitraum wurde auf 01.01.2013 bis 31.12.2021 festgelegt. Beantragt war eine Finanzhilfe in Höhe von 1.451.040 Euro bei einem Förderrahmen von 2.418.400 Euro.Trotz des um mehr als die Hälfte geringeren Förderbetrages kann die Stadt mit der Aufnahme in das Programm und dem als Einstieg zu sehenden Förderrahmen zufrieden sein. Denn dadurch konnten als erste Maßnahmen die Herstellung des öffentlichen Platzes vor der evangelischen Kirche mit Stellplätzen und Fußwegverbindung zur Stadtmitte, sowie die Sanierung des Rathausplatzes. im Rahmen dieses Programms und mithilfe der Fördermittel durchgeführt werden.Zwischenzeitlich wurde auch dem von der Stadt im Herbst 2015 gestellten Aufstockungsantrag teilweise stattgegeben. Der bisher bewilligte Landeszuschuss für das Gesamtprojekt steigt von 600.000 Euro auf 700.000 Euro und der Förderrahmen von bisher 1,0 Mio. Euro auf 1,167 Mio. Euro an. Der für die Gesamtumsetzung der Sanierungsmaßnahme „Stadtkern III“ für die Laufzeit bis 2021 kalkulierte Aufwand und damit erhöhte Förderrahmen von ca. 3 Mio. Euro soll dann über Aufstockungsanträge in den Folgejahren erreicht werden.
In den letzten beiden Jahren wurden das Gemeindeentwicklungskonzept, die Vorbereitenden Untersuchungen mit Eigentümerbeteiligung sowie ein Bürgercafe als Vorbereitung für den Satzungsbeschluss durchgeführt.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern III“ sowie zu den Förderbedingungen für Privatmaßnahmen im September 2015 ist nun auch der formale Startschuss für private Vorhaben im Gebietsbereich gefallen.
Sanierungsziele und städtische Vorhaben
Mit der Sanierungsmaßnahme werden folgende Ziele und Zwecke verfolgt:
- Verbesserung der innerörtlichen Wohnfunktion (private Gebäudeerneuerungen, Erhalt historischer Bausubstanz);
- Sicherung und Stärkung der privaten Infrastruktur (Nahversorgung, Tourismus);
- Bauliche und energetische Erneuerung kommunaler Einrichtungen (Rathaus);
- Verbesserung der zentralen verkehrlichen Situation und bedeutsamer Freiräume
- Abbruch-/Neubaumaßnahmen mit Nachverdichtung und Aktivierung innerörtlicher Potenzialflächen.
Um diese Ziele zu erreichen sind von städtischer Seite in den nächsten Jahren folgende Maßnahmen geplant:
-Gehwegsanierung Villinger Straße
-Gesamtsanierung Krankenhausstraße mit Platzgestaltung
-Abbruch Gebäude Unteranger 2 und Neugestaltung des gesamten Areals
-Energetische Sanierung Rathaus
-Neugestaltung Bereich Ost der Adolf-Beermann-Straße
Förderbedingungen für Privatvorhaben Auch die Förderbedingungen für Privatvorhaben wurden festgelegt. Für umfassende und nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen im Sinne der Sanierungsziele, die den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt entsprechen, gilt ein Fördersatz von pauschal 25 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 30.000 Euro. Der Mindestaufwand muss 15.000 Euro betragen, Eigenleistungen sind möglich. Für einen notwendigen Abbruch unter Beachtung der Sanierungsziele beim Neubau ist eine Förderung von 100 % der Abbruchkosten möglich - ausgenommen sind denkmalgeschützte Objekte. Zusätzlich gibt es Steuervergünstigungen gem. § 7h EStG bei Vermietung bzw. § 10f EStG bei Eigennutzung.
Verfahren:Jeder interessierte Grundstückseigentümer kann sich bei der Stadtverwaltung bzw. beim Sanierungsbeauftragten informieren lassen. In den vorbereitenden Gesprächen, -evtl. mit dem beauftragten Architekten- werden die Voraussetzungen und der Umfang der Förderung im Einzelnen erörtert.Weitere Informationen und die Kontaktdaten sind auf den nachstehenden Anlagen "Sanierungsfahrplan" und" Erstkontakt" zu entnehmen
Weitere Informationen
- Sanierungssatzung (PDF) (14,3 KB)
- Lageplan zur Satzung (PDF) (974,7 KB)
- Förderrichtlinien für Private Vorhaben (PDF) (302,8 KB)
- Fragebogen-Erstkontakt (PDF) (36,9 KB)
- Sanierungsfahrplan (PDF) (106,6 KB)