Bebauungsplan „PVA Breghöfe“ der Stadt Vöhrenbach und Flächennutzungsplan-Teiländerung im Parallelverfahren
Stadtansicht Vöhrenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „PVA Breghöfe“ der Stadt Vöhrenbach und Flächennutzungsplan-Teiländerung im Parallelverfahren

Öffentliche Bekanntmachung 
Bebauungsplan „PVA Breghöfe“ der Stadt Vöhrenbach und Flächennutzungsplan-Teiländerung im Parallelverfahren 
 
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Durchführung der frühzeitigen Beteiligung 
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
Der Gemeinderat der Stadt Vöhrenbach hat am 8. Mai 2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 BauGB und § 74 
Abs. 7 LBO beschlossen den Bebauungsplan „PVA Breghöfe“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.
In derselben Sitzung wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern und hierzu die 
frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der Übersichtslageplan in der Fassung vom Mai 2025.

Ziele und Zwecke der Planung: 
Die Stadt Vöhrenbach möchte zur Förderung der erneuerbaren Energien, Flächen im Außenbereich planungsrechtlich 
sichern. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „PVA Breghöfe“ und der örtlichen Bauvorschriften sollen die 
bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewann Breghöfe auf 
Gemarkung Langebach geschaffen werden. Vorgesehen ist eine Ausweisung als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Der Geltungsbereich besitzt eine 
Flächengröße von ca. 2,24 ha.
Die Fläche soll mit aufgeständerten, geneigten Solarmodulen überschirmt, eingezäunt und als extensives Grünland 
bewirtschaftet werden. 
Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes 
im Parallelverfahren gemäß §8Abs. 3 BauGB notwendig.
Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme 
gegeben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB stehen die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „PVA Breghöfe“ in der 
Fassung vom 08.05.2025 sowie der Plan und Begründung der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 26.05.2025
bis einschließlich 04.07.2025 auf der Homepage der Stadt Vöhrenbach unter https://www.voehrenbach.de/startseite
zur Einsicht und zum Download bereit.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Unterlagen in Papierform innerhalb der oben genannten 
Frist auch im Rathaus der Stadt Vöhrenbach, Bauamt, Zimmer Nr. 27 während den üblichen Dienstzeiten für jedermann 
zugänglich öffentlich aus.
• Stadt Vöhrenbach, Friedrichstraße 8, 78147 Vöhrenbach; Öffnungszeiten: Montag & Dienstag sowie 
Donnerstag & Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr.
In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die 
wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an 
breithut@voehrenbach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben oder 
mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die 
Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle 
Anschrift der Beteiligten enthalten. Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel in der zuvor genannten Zeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die 
Örtlichen Bauvorschriften sowie den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Vöhrenbach, den 24. Mai 2025
Bürgermeister Heiko Wehrle

Unterlagen zum Verfahren

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