Wasserentnahmeverbot aus Gewässern
Stadtansicht Vöhrenbach

Wasserentnahmeverbot aus Gewässern

Amtliche Bekanntmachung - Wasserentnahmeverbot aus öffentlichen oberirdischen Gewässern aufgrund anhaltender Trockenheit

Das Landratsamt hat bekannt gegeben, dass durch die anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen und die zu erwartenden hohen Temperaturen hat sich im Einzugsgebiet der Oberen Donau eine ausgeprägte Niedrigwasserlage entwickelt. Die unterdurchschnittlichen Niederschläge der vergangenen Monate haben zu niedrigen Grundwasserständen und geringen Abflüssen in den Fließgewässern geführt. Zusammen mit der kommenden Hitze sorgt dies für hohe Wassertemperaturen und geringe Sauerstoffgehalte in Flüssen, Bächen und Seen. Diese Entwicklungen können erhebliche Auswirkungen auf die Ökosysteme der Gewässer haben und diese gefährden. Niederschläge in ausreichender Menge sind in den kommenden Wochen nicht zu erwarten.
Um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts auf ein Minimum zu begrenzen und die Gewässerökologie zu schützen, haben die Landratsämter Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Zollernalbkreis und Sigmaringen beschlossen, die Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs einzuschränken oder zu untersagen. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. September 2026.Im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis tritt ab Freitag, 19. Juni 2026 per Allgemeinverfügung ein generelles Wasserentnahmeverbot aus öffentlichen oberirdischen Gewässern in Kraft. Das Verbot umfasst:

·Jegliche Entnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs, auch das Schöpfen mit Handgefäßen wie z. B. Gießkannen und Eimern und das Entnehmen in geringen Mengen für Privatpersonen, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau

·alle bisher genehmigten Wasserentnahmen.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Verbot der Wasserentnahme mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können. Um Kenntnisnahme und strikte Beachtung wird dringend gebeten! Die Allgemeinverfügung und die Regelungen im Detail sind auf der Homepage des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis. Auch hier gelangen Sie zur Allgemeinverfügung. (PDF) (1,566 MB)

 Für die Richtigkeit 

Stadt Vöhrenbach


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