Öffentliche Bekanntmachung - Zusammenlegung Vöhrenbach-Urach
Flurstückbereinigung
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Öffentliche Bekanntmachung
Zusammenlegung Vöhrenbach-Urach
Schlussfeststellung
vom 30.10.2025
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Zusammenlegungsverfahren Vöhrenbach-Urach für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan und seinen Nachträgen bewirkt ist
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Zusammenlegungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2545) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Sitz Villingen-Schwenningen einlegen.
(Hinweis: Anschrift der Flurbereinigungsbehörde: Flurneuordnungstelle Rottweil/Schwarzwald-Baar-Kreis, Ruhe-Christi-Str. 29, 78628 Rottweil oder jede andere Stelle des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis)
gez. Obergfell D.S.
